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Verwaltungs-Rechtsschutz Studium

bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Studium,
z. B. bei Streitigkeiten wegen BAföG, Studiengebühren oder Prüfungsergebnisse


Doch kaum BAföG?

Student Markus beantragt BAföG, wobei jedoch bei der Berücksichtigung der Einnahmeverhältnisse der Eltern Unklarheiten entstehen und es im Nachhinein auch zu einer offiziellen Klärung kommen muss. Monatlich wurden Markus 400,00 EUR Bafög zugesagt. Nach Prüfung zahlen die Behörden nur noch 100,00 EUR BAföG, daraus ergibt sich ein Streitwert in Höhe von 3.600,00 EUR.


Die Kosten für zwei Anwälte und das entsprechende Verfahren betragen 1.800,00 EUR.